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   VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00.Me   

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VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00.Me (https://dejure.org/2003,21652)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27.08.2003 - 8 K 465/00.Me (https://dejure.org/2003,21652)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27. August 2003 - 8 K 465/00.Me (https://dejure.org/2003,21652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 165; VwGO § 151; VwGO § 147; VwGO § 162 Abs 1; VwGO § 162 Abs 2; BRAGO § 6 Abs 1; BRAGO § 134 Abs 1
    Abwasserabgabe; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhungsgebühr um 3/10 bei Klageerhebung für eine GbR; Erstreckung der Teilrechtsfähigkeit auf Aktivlegitimation; Erstattungsfähigkeit von Auslagen des Prozessvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) ist für eine Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO jedenfalls dann kein Raum, wenn nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern die Gesellschaft Klage hat erheben lassen; auf den Zeitpunkt der Klageerhebung kommt es nicht an.

    Inzwischen spricht der Bundesgerichtshof (U. v. 29.01.2001 = BGHZ 146, 341) auch der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Teilrechtsfähigkeit zu.

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 4 KA 4/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer

    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Deshalb kann es nicht darauf ankommen, wann dem Rechtsanwalt der Kläger Vollmacht erteilt wurde, die Klage erhoben ist oder Dispositionen hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung nach der früheren Rechtsauffassung ausgerichtet wurden (entsprechend jeweils: KG Berlin, B. v. 14.08.2001 Az.: 27 W 201/01; LG Berlin, B. v. 10.09.2001 Az.: 82 T 752/01; ThürOLG, B. v. 10.12.2001 Az.: 2 W 656/01; LSG Schleswig-Holstein, U. v. 18.12.2002 Az.: L 4 KA 4/02, alle zitiert nach JURIS).
  • AG Freiburg, 11.06.2002 - 11 C 4381/01

    Zahlungspflicht bei 0190-Dialer-Software

    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Dieser Auffassung widerspricht der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18.06.2002 (NJW 2002, 2959) nicht.
  • KG, 14.08.2001 - 27 W 201/01

    Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Deshalb kann es nicht darauf ankommen, wann dem Rechtsanwalt der Kläger Vollmacht erteilt wurde, die Klage erhoben ist oder Dispositionen hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung nach der früheren Rechtsauffassung ausgerichtet wurden (entsprechend jeweils: KG Berlin, B. v. 14.08.2001 Az.: 27 W 201/01; LG Berlin, B. v. 10.09.2001 Az.: 82 T 752/01; ThürOLG, B. v. 10.12.2001 Az.: 2 W 656/01; LSG Schleswig-Holstein, U. v. 18.12.2002 Az.: L 4 KA 4/02, alle zitiert nach JURIS).
  • OLG Jena, 10.12.2001 - 2 W 656/01
    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Deshalb kann es nicht darauf ankommen, wann dem Rechtsanwalt der Kläger Vollmacht erteilt wurde, die Klage erhoben ist oder Dispositionen hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung nach der früheren Rechtsauffassung ausgerichtet wurden (entsprechend jeweils: KG Berlin, B. v. 14.08.2001 Az.: 27 W 201/01; LG Berlin, B. v. 10.09.2001 Az.: 82 T 752/01; ThürOLG, B. v. 10.12.2001 Az.: 2 W 656/01; LSG Schleswig-Holstein, U. v. 18.12.2002 Az.: L 4 KA 4/02, alle zitiert nach JURIS).
  • LG Berlin, 10.09.2001 - 82 T 752/01
    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Deshalb kann es nicht darauf ankommen, wann dem Rechtsanwalt der Kläger Vollmacht erteilt wurde, die Klage erhoben ist oder Dispositionen hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung nach der früheren Rechtsauffassung ausgerichtet wurden (entsprechend jeweils: KG Berlin, B. v. 14.08.2001 Az.: 27 W 201/01; LG Berlin, B. v. 10.09.2001 Az.: 82 T 752/01; ThürOLG, B. v. 10.12.2001 Az.: 2 W 656/01; LSG Schleswig-Holstein, U. v. 18.12.2002 Az.: L 4 KA 4/02, alle zitiert nach JURIS).
  • LG Bremen, 15.10.2002 - 1 T 593/02
    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Dann stehen bei einer Bevollmächtigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dem Rechtsanwalt nicht mehr die einzelnen Gesellschafter, sondern die Gesellschaft als (einzige) Auftraggeberin gegenüber (vgl. LG Bremen, B. v. 15.10.2002 = MDR 2003, 296).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1989 - 5 S 2167/88

    Kostenerstattung für Photokopien

    Auszug aus VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00
    Ob 288 Fotokopien notwendig waren, beurteilt sich danach, ob diese vom Standpunkt eines sorgfältigen und sachkundigen Rechtsanwaltes aus für die sachgemäße Beratung der Kläger und die Wahrnehmung ihrer Rechte bedeutend sein konnten (VGH Mannheim, B. v. 15.02.1989 = VBlBW 1989, 257).
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 21.11.2002 - 8 K 465/00 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17465
VG Meiningen, 21.11.2002 - 8 K 465/00 Me (https://dejure.org/2002,17465)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21.11.2002 - 8 K 465/00 Me (https://dejure.org/2002,17465)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21. November 2002 - 8 K 465/00 Me (https://dejure.org/2002,17465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme vor dem Verwaltungsgericht als Prozesshandlung ; Widerrufflichkeit der Klagerücknahme bei unzutreffnder Belehrung des Gerichts; Abwasserabgabepflicht für Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ; Voraussetzung der Aufhebung der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus VG Meiningen, 21.11.2002 - 8 K 465/00
    Allein maßgeblich bleibt daher, ob eine Verbindung zurÖkologie des Wassers weiter besteht (BVerwGE 49, 293, 299; HessVGH, U. v. 14.02.1989 = ZfW 1990, 288; Sieder/Zeitler/Dahme: a.a.O. § 1 Rn. 4, 9 a; Czychowski: a.a.O. Rn. 4 ff.).
  • VG Leipzig, 01.02.1999 - 6 K 1141/97
    Auszug aus VG Meiningen, 21.11.2002 - 8 K 465/00
    Ein Gewässer liegt dann endgültig nicht mehr vor, wenn bauliche Veränderungen eine völlige Loslösung vom Wasserkreislauf bewirken, wie dies bei in Leitungen oder Behältnissen endgültig gefasstem Wasser - etwa in Schwimmbecken, Feuerlöschteichen, Wasserversorgungsleitungen oder Abwasseranlagen - der Fall ist (HessVGH a.a.O.; VG Leipzig, U. v. 01.02.1999 Az.: 6 K 1141/97).
  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus VG Meiningen, 21.11.2002 - 8 K 465/00
    Des Weiteren wird ein Widerruf aus Billigkeitsgründen zugelassen, wenn die Rücknahme auf einer unzutreffenden Empfehlung oder Belehrung durch das Gericht (BVerwG, a.a.O.; BVerwGE 57, 346) oder auf einem zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit der Prozesshandlung offensichtlichen Versehen beruht (vgl. VGH Kassel, B. v. 06.11.1985 = NJW 87, 602).
  • BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84

    Widerruf einer Prozesshandlung im Verwaltungsprozess - Widerruf einer infolge

    Auszug aus VG Meiningen, 21.11.2002 - 8 K 465/00
    Eine Klagerücknahme vor dem Verwaltungsgericht ist als Prozesshandlung grundsätzlich unanfechtbar (BVerwG, B. v. 09.01.1985 = NVwZ 1985, 196).
  • OVG Thüringen, 21.06.2004 - 4 KO 1093/03

    Abgabenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenordnung; Abwasser;

    Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 21.11.2002 - 8 K 465/00.Me - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 21.11.2002 - 8 K 465/00.Me - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Aachen, 19.09.2003 - 7 K 3354/97

    Haltung von Fischen in einem Gewässer unter dem Gesichtspunkt eines

    vgl. VG Meiningen, Urteile vom 21. November 2002 - 8 K 542/98.ME und 8 K 465/00.ME -, nicht rechtskräftig, zitiert nach juris-Rechtsprechung; Dahme in: Sieder-Zeitler-Dahme, Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz, Stand: Juni 2003, § 2 AbwAG Rn. 6; Köhler, am angegebenen Ort (a. a. O.), § 2 Rn. 11; Nisipeanu, Abwasserrecht, 2. Auflage 1991, S. 145; Sautter/ Baumgärtner, Abwasserabgabe in Baden- Württemberg, 1984, § 2 AbwAG Rn. 13; Karremann, Das Fischereirecht in Deutschland sowie einige die Fischerei berührende Rechtsgebiete, AgrarR 1986, 157, 165.
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